Tipps für Ihre Sicherheit
Tipps für eine gefahrlose Silvesterfeier

Alle Jahre wieder
Schwerverletzte und Millionenschäden durch Silvesterfeuerwerk !

Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr viele Unglücksfälle.

Oftmals bleibt es nicht nur bei ein paar Narben. Verlorenes Augenlicht, beschädigte Trommelfelle und durch Verbrennungen entstellte Gesichtspartien sind alljährlich zu beklagen.

Brände, verursacht durch Leichtsinn, und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern richten jährlich Schäden in Millionenhöhe an.

Die Feuerwehr Warburg rät:

          Achtung:
          Keine Grau- oder Billigimporte beschaffen und verwenden !

          Kein Feuerwerk selber herstellen oder gekauftes Feuerwerk manipulieren !

Wenn doch etwas passieren sollte:

Ruhe bewahren !

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen und führen Ihre eigenen Löschversuche nicht gleich zum Erfolg, verlassen Sie den Raum bzw. den Gefahrenbereich und schließen Sie die Türen. Rufen Sie über Telefon die Feuerwehr. Für alle Bürger im Kreis Höxter ist die Feuerwehr-Leitstelle des Kreises Höxter in Brakel zuständig.

Sie erreichen die Feuerwehr-Leitstelle über die Rufnummer

112

Bei durch Feuerwerk verletzten Personen rufen Sie über die gleiche Rufnummer den Rettungsdienst der Feuerwehr.

Welche Informationen muss ein Notruf enthalten ?

Diese Details sollten Sie bei einem Notruf melden:

Informieren Sie dann Ihre Nachbarn und verlassen Sie die Wohnung bzw. das Haus. Erwarten Sie auf der Straße die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst und zeigen Sie den Hilfskräften den Weg zur Wohnung.

Halten Sie die Zufahrten in enge Wohnstraßen frei, bitten Sie Nachbarn und Besucher eine Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge frei zuhalten. Die Feuerwehr braucht eine Mindestbreite von 3 m um mit ihren Fahrzeugen schnell zu einem Schadenort zu kommen. Parkende Autos verzögern die Anfahrt unnötig.

Achten Sie auch darauf, dass Löschwasserentnahmestellen, z.B. Unter- und Überflurhydranten sowie Zugänge zu Löschwasserteichen vor Ihrem Wohnhaus für die Feuerwehr erreichbar bleiben und nicht zugeparkt werden.

Einen guten Rutsch in das Neue Jahr wünscht Ihnen Ihre

 

 Freiwillige Feuerwehr Warburg

 Wir sind 24 Stunden für Sie einsatzbereit und das an 365 Tagen im Jahr !

 

Diese Brandschutztipps stehen auch zum Download bereit: pdf-Datei ca. 93 kB

In einem Presseartikel des "stern" wurde über Mängel an pyrotechnischen Artikeln berichtet. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) vor, die Sie hier downloaden können. Eine Liste der von der BAM zugelassenen Feuerwerkskörper können auf der Homepage der BAM unter www.bam.de heruntergeladen werden.

Weiterhin finden Gewerbetreibende hier eine Information über die Lagervorschriften pyrotechnischer Artikel, die sich mit der Änderung des Sprengstoffgesetzes bzw. der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz im September 2002 verändert haben.

Stellungnahme der BAM, pdf-Datei ca. 74 kB 

Änderung der Aufbewahrungsvorschriften von Feuerwerkskörpern, pdf-Datei ca. 68 kB 1)

Tabellarische Übersicht über die Lagervorschriften für Feuerwerk, pdf-Datei 53 kB 1)

Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse I 2)

Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse II 2)

1) Quelle: Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Köln

2) Quelle: Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), Berlin

 

Verfasser:  STBI Detlef Menne

Literatur / Informationen:

Verband pyrotechnische Industrie (VPI)  www.feuerwerk-vpi.de
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)  www.bam.de

Arbeitsschutz in NRW  www.arbeitsschutz.nrw.de