Tipps für Ihre Sicherheit
Tipps für eine gefahrlose Silvesterfeier
Alle
Jahre wieder
Schwerverletzte und Millionenschäden durch Silvesterfeuerwerk !
Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr viele Unglücksfälle.
Oftmals bleibt es nicht nur bei ein paar Narben. Verlorenes Augenlicht, beschädigte Trommelfelle und durch Verbrennungen entstellte Gesichtspartien sind alljährlich zu beklagen.
Brände, verursacht durch Leichtsinn, und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern richten jährlich Schäden in Millionenhöhe an.
Die Feuerwehr Warburg rät:
Achten Sie schon beim Kauf auf die BAM-Zulassung. Nur Feuerwerk mit einer BAM xxxx Nummer ist geprüft und in Deutschland zugelassen.
Achtung:
Keine Grau- oder
Billigimporte beschaffen und verwenden !
Kein Feuerwerk selber herstellen oder gekauftes Feuerwerk manipulieren !
Alle Artikel, die im Zimmer verwendet
werden dürfen, wie z.B. Tischfeuerwerk, sollten über einer nichtbrennbaren
Unterlage (z.B. Teller) und nicht in der Nähe
von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für
Wunderkerzen. Sie zählen zur Klasse
I, dem sogenannten Kleinstfeuerwerk, und dürfen ganzjährig erworben
und verwendet werden. Ein
Verkauf
an Kinder unter 12 Jahren ist aufgrund eines BGH-Urteils nicht zulässig.
Alle anderen Gegenstände
wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische
Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse
II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und - nur im
Freien - abgebrannt werden.
Eltern sollten die Einhaltung dieser Altersvorschriften und der
gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten überwachen (31.Dezember von 18:00 h bis
01.Januar um 01:00 h).
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse I darf über das ganze
Jahr erfolgen. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur in der Zeit vom
29. Dezember bis 31. Dezember an den Verwender verkauft werden. Ist der 28.
Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so kann der Verkauf bereits
ab dem 28. Dezember beginnen. In diesem Jahr, 2010, darf erst ab dem 29.
Dezember 2010 verkauft werden. Feuerwerk der
Klasse
II
muss mit einer BAM-Nummer, z.B. BAM-P2-xxxx gekennzeichnet sein.
Das
Abbrennen von Gegenständen der Klassen III und IV darf nur
durch Feuerwerker erfolgen. Dies ist 2 Wochen vorher der zuständigen
Ordnungsbehörde schriftlich anzuzeigen und eine Abbrennerlaubnis
einzuholen.
Das
Abschießen von Leuchtmunition aus Handfeuerwaffen oder das Verwenden von
sonstiger Signalmunition stellt einen Verstoß gegen das Waffenrecht
dar und ist nicht zulässig.
Lagern Sie die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort.
Kinder und Jugendliche müssen auf die möglichen Gefahren von Knallkörpern
und Raketen hingewiesen werden.
Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung der
Feuerwerkskörper. Am besten ist natürlich, schon
am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den Packungen zu studieren. Beachten
Sie die Hinweise sorgfältig.
Überlassen Sie das Zünden der Feuerwerkskörper
nur den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben. Halten Sie
alkoholisierte Personen davon ab, Feuerwerkskörper zu entzünden.
Feuerwerkskörper sollten niemals in den
Taschen der Kleidung aufbewahrt werden.
Zünden Sie pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Gebäuden,
und werfen Sie sie nicht in Fenster, Türen oder auf Dächer und sonstige
brennbare Stoffe - selbstverständlich auch nicht auf Menschen oder Tiere.
Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen.
Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von
Feuerwerkskörpern.
Starten Sie Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem
Rohr senkrecht nach oben. Ideal ist ein Getränkekasten
mit leeren Flaschen. Achten Sie dabei auf die Windrichtung und die mögliche
Flugbahn.
Brennen Sie kein Feuerwerk ab in unmittelbarer Nähe von Altenheimen,
Krankenhäusern oder sonstigen Objekten mit vielen Personen. Vermeiden Sie
auch die Nähe zu Stallanlagen mit vielen Tieren.
Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien und unter
Aufsicht abbrennen.
Versager nicht erneut zünden. Liegenlassen, mit Wasser übergießen
oder in einem Wassereimer entsorgen.
Wenn doch etwas passieren sollte:
Ruhe bewahren !
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen und führen Ihre eigenen Löschversuche nicht gleich zum Erfolg, verlassen Sie den Raum bzw. den Gefahrenbereich und schließen Sie die Türen. Rufen Sie über Telefon die Feuerwehr. Für alle Bürger im Kreis Höxter ist die Feuerwehr-Leitstelle des Kreises Höxter in Brakel zuständig.
Sie erreichen die Feuerwehr-Leitstelle über die Rufnummer
112
Bei durch Feuerwerk verletzten Personen rufen Sie über die gleiche Rufnummer den Rettungsdienst der Feuerwehr.
Welche Informationen muss ein Notruf enthalten ?
Diese Details sollten Sie bei einem Notruf melden:
WO ist ein
Brand, Unfall oder Notfall passiert ?
Nennen Sie genau den Ort. Vergessen Sie nicht Straße, Hausnummer, Name und
evtl. Stockwerk anzugeben.
WAS ist
geschehen ?
Kurze Beschreibung der Notsituation, damit die Leitstelle über
notwendige Maßnahmen entscheiden kann.
WIE VIELE Personen
sind verletzt oder in Gefahr ?
Diese Angaben sind sehr wichtig, damit die Leitstelle genügend
Personal und Fahrzeuge einsetzt.
WELCHE VERLETZUNGEN oder
Krankheitszeichen haben die Betroffenen ?
Gibt es Anzeichen für einen lebensgefährlichen Zustand der
Person(en) ?
WELCHEN UMFANG hat
das Schadenereignis ?
Welche Gebäude bzw. Wohnungen sind betroffen ? Was kann
unmittelbar gefährdet werden.
WARTEN AUF RÜCKFRAGEN!
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle
beendet wurde.
Informieren Sie dann Ihre Nachbarn und verlassen Sie die Wohnung bzw. das Haus. Erwarten Sie auf der Straße die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst und zeigen Sie den Hilfskräften den Weg zur Wohnung.
Halten Sie die Zufahrten in enge Wohnstraßen frei, bitten Sie Nachbarn und Besucher eine Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge frei zuhalten. Die Feuerwehr braucht eine Mindestbreite von 3 m um mit ihren Fahrzeugen schnell zu einem Schadenort zu kommen. Parkende Autos verzögern die Anfahrt unnötig.
Achten Sie auch darauf, dass Löschwasserentnahmestellen, z.B. Unter- und Überflurhydranten sowie Zugänge zu Löschwasserteichen vor Ihrem Wohnhaus für die Feuerwehr erreichbar bleiben und nicht zugeparkt werden.
Einen guten Rutsch in das Neue Jahr wünscht Ihnen Ihre
Freiwillige Feuerwehr Warburg
Wir sind 24 Stunden für Sie einsatzbereit und das an 365 Tagen im Jahr !
Diese Brandschutztipps stehen auch zum Download bereit: pdf-Datei ca. 93 kB
In einem Presseartikel des "stern" wurde über Mängel an pyrotechnischen Artikeln berichtet. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) vor, die Sie hier downloaden können. Eine Liste der von der BAM zugelassenen Feuerwerkskörper können auf der Homepage der BAM unter www.bam.de heruntergeladen werden.
Weiterhin finden Gewerbetreibende hier eine Information über die Lagervorschriften pyrotechnischer Artikel, die sich mit der Änderung des Sprengstoffgesetzes bzw. der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz im September 2002 verändert haben.
Stellungnahme der BAM, pdf-Datei ca. 74 kB
Änderung der Aufbewahrungsvorschriften von Feuerwerkskörpern, pdf-Datei ca. 68 kB 1)
Tabellarische Übersicht über die Lagervorschriften für Feuerwerk, pdf-Datei 53 kB 1)
Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse I 2)
Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse II 2)
1) Quelle: Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Köln
2) Quelle: Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), Berlin
Verfasser: STBI Detlef Menne
Literatur / Informationen:
Verband pyrotechnische Industrie
(VPI) www.feuerwerk-vpi.de
Bundesanstalt
für Materialprüfung (BAM) www.bam.de
Arbeitsschutz in NRW www.arbeitsschutz.nrw.de